
Bewertungen gewinnen
Teil von Echte Kundenbewertungen erhalten
Neutral um Feedback bitten
Eine neutrale Bewertungsbitte braucht mehr als höfliche Worte. So prüfen Sie Auswahl, Formulierung, Freiwilligkeit und den Versandweg.
Eine neutrale Bitte lässt offen, ob die Erfahrung gut oder schlecht war und ob die Person überhaupt öffentlich schreiben will. Nennen Sie den tatsächlichen Kontakt, die Bewertungsplattform und die Freiwilligkeit. Fragen Sie nicht nach fünf Sternen und leiten Sie kritische Kunden nicht anders als zufriedene.
Rechtliche Grundlagen für Bewertungsbitte in Deutschland
- § 7 UWG – Werbung im elektronischen RaumErforderliche Einwilligung für Werbe-E-Mails
- Google BewertungsrichtlinienKeine Beeinflussung von Bewertungen durch Anreize oder Druck
- Google Business BewertungsregelnBewertungen müssen freiwillig und unverfälscht sein
Die Auswahl vor dem Wortlaut prüfen
Auch ein höflicher Satz kann Teil eines einseitigen Verfahrens sein. Wer nur nach ausdrücklichem Lob um eine Bewertung bittet, erreicht vor allem zufriedene Kunden. Nutzen Sie einen nachvollziehbaren Anlass, der unabhängig vom vermuteten Urteil gilt.
Die Auswahl darf nicht vom vermuteten Urteil abhängen, die Bitte keine bestimmte Bewertung nahelegen. Prüfen Sie deshalb Auswahl und Formulierung zusammen.
Eine offene Einladung formulieren
Nach einer tatsächlich erbrachten Leistung könnte die Bitte so lauten:
Wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns öffentlich teilen möchten, können Sie eine Bewertung auf unserem Profil hinterlassen. Auch kritische Rückmeldungen sind willkommen. Ob Sie schreiben, entscheiden Sie selbst.
Nennen Sie beim Einsatz den zutreffenden Standort und einen geprüften Weg zum passenden Profil. Vermeiden Sie Sätze wie „Helfen Sie uns zu fünf Sternen“ oder „Bewerten Sie uns bitte positiv“. Fragen Sie auch nicht zuerst nach Zufriedenheit, um nur bei positiver Antwort auf die öffentliche Plattform zu verweisen.
Ein Kontaktweg für Fragen oder Beschwerden darf zusätzlich genannt werden, sofern er allen Eingeladenen offensteht. Die direkte Klärung eines Problems darf keine Voraussetzung für eine öffentliche Bewertung sein.
Freiwilligkeit auch im Gespräch wahren
Ein sichtbarer QR-Code ist etwas anderes als die Aufforderung, ihn noch im Geschäft vor den Augen des Teams zu nutzen. Über das Ob und den Zeitpunkt entscheidet die Person.
Bei persönlichen E-Mails oder Messenger-Nachrichten ist der Versandweg gesondert zu prüfen. Gilt die Anfrage als Werbung, können die Anforderungen des § 7 UWG an elektronische Post greifen. Eine vorhandene Kundenadresse genügt nicht als pauschale Freigabe.
Lesen Sie die Einladung zuletzt aus Sicht einer unzufriedenen Person: Kann sie ihre Erfahrung ebenso frei schildern wie eine zufriedene?

