Meldewege bei Google prüfen: Für unangemessene Rezensionen: Hilfeseite 'Unangemessene Rezensionen melden'; Bei rechtlichen Gründen: Weg über 'Inhalte bei Google melden'; Zentrale Kontaktstelle nach DSA: für Vermittlungsdienste erforderlich
Bild: Rufmanagement

Recht & Vorfälle

Teil von Rechtliche Fragen bei Online-Bewertungen

Aktuelle Meldewege einer Plattform am Beispiel Google prüfen

Wie Unternehmen Originalquelle und Meldegrund prüfen, zwischen Regel- und Rechtsmeldung wählen und Google- sowie DSA-Wege einordnen.

Bei einer Rezension im Google-Unternehmensprofil hängt der Meldeweg davon ab, ob Sie einen Regelverstoß oder einen rechtlichen Grund geltend machen. Google stellt dafür getrennte Hilfeseiten bereit.

Prüfen Sie zuerst den Veröffentlichungsort und den Meldegrund. Anschließend wählen Sie die passende Google-Hilfeseite oder prüfen bei einem Vermittlungsdienst die zentrale Kontaktstelle für User nach dem DSA.

Originalquelle und Grund klären

Prüfen Sie, wo die Bewertung ursprünglich veröffentlicht wurde. Bei einer zusätzlichen Anzeige auf einer anderen Website halten Sie Originalquelle und Anzeigeort auseinander; eine Meldung am Anzeigeort ändert den Originalbeitrag nicht.

Ordnen Sie den Anlass einer konkreten Regel oder einem möglichen Rechtsverstoß zu. „Unfaire Bewertung“ benennt für sich weder eine bestimmte Inhaltsregel noch eine Rechtsverletzung.

Google als dokumentiertes Beispiel

Für Rezensionen eines Unternehmensprofils, die als unangemessen gemeldet werden sollen, nennt Google die Hilfeseite „Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden“. Dieser Weg ist für die Meldung einer unangemessenen Rezension vorgesehen.

Geht es um einen rechtlichen Grund, führt Google zum gesonderten Weg „Inhalte bei Google melden“. So lässt sich die Meldung einer unangemessenen Rezension von einer Meldung aus rechtlichen Gründen unterscheiden.

Einen DSA-Meldeweg erkennen

Der DSA führt abgestufte Sorgfaltspflichten für Vermittlungsdienste ein. Sie richten sich nach Art und Größe der Anbieter und bauen modular aufeinander auf.

Für Online-Plattformen und andere Hostingdienste gilt laut Bundesnetzagentur das Haftungsprivileg: In den meisten Fällen haften sie nicht für rechtswidrige Inhalte, die Nutzer eingestellt oder geteilt haben, und müssen diese nicht überprüfen. Das Privileg entfällt, wenn sie tatsächliche Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangen und ihn nicht unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren.

Dieses Prinzip heißt „Melde- und Abhilfeverfahren“ (Notice-and-Takedown). Die Bundesnetzagentur erläutert es auf ihrer Seite zu den Pflichten der Vermittlungsdienste.

Vermittlungsdienste müssen leicht zugängliche zentrale Kontaktstellen für User einrichten, die unmittelbare elektronische Kommunikation ermöglichen (Artikel 12 DSA); für Behörden gilt eine Kontaktstelle nach Artikel 11. Die User-Kontaktstelle ist daher ein konkreter DSA-Prüfpunkt, wenn Sie den Meldeweg eines Vermittlungsdienstes identifizieren.

DSA-Pflichten für Vermittlungsdienste – Zentrale Kontaktpunkte

Kontaktstelle für Nutzer
Artikel 12 DSA
Kontaktstelle für Behörden
Artikel 11 DSA
Haftungsprivileg bei fehlender Kenntnis
Nicht Haftung für Nutzerinhalte
Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Takedown)
Verpflichtung zur sofortigen Entfernung bei Kenntnis

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