Falsche Angabe sachlich korrigieren: Prüfen Sie, ob der Beleg für denselben Standort und Zeitraum gilt.; Korrigieren Sie nur den belegten Punkt, nicht die gesamte Rezension.; Bestätigen Sie vor dem Absenden die Richtigkeit der Tatsachen und des zeitlichen Bezugssystems.
Bild: Rufmanagement

Antworten & Kritik

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Eine nachweislich falsche Angabe sachlich korrigieren

Eine falsche Einzelangabe in einer Bewertung belegen und knapp korrigieren, ohne die geschilderte Kundenerfahrung abzuwerten oder private Daten offenzulegen.

Korrigieren Sie in einer Bewertung nur die Angabe, die Sie für den betreffenden Ort und Zeitraum belegen können. Nennen Sie den richtigen Sachverhalt knapp; die mögliche schlechte Erfahrung lassen Sie daneben stehen. Eine öffentliche Korrektur ist kein Urteil über die bewertende Person.

Die genaue Behauptung und ihren Beleg prüfen

Behauptet der Beitrag, eine Leistung werde grundsätzlich nicht angeboten? Nennt er den falschen Standort? Oder berichtet die Person, dass die Leistung bei ihrem Besuch nicht verfügbar war? Diese Aussagen brauchen unterschiedliche Belege. Ein heutiger Eintrag zum Angebot widerlegt nicht automatisch eine frühere Erfahrung vor Ort.

Prüfen Sie: Gilt der Beleg für dasselbe Unternehmen und denselben Standort? Für den genannten Zeitraum? Belegt er genau die Aussage, die Sie korrigieren wollen? Fehlt eine dieser Voraussetzungen, formulieren Sie keine sichere Widerlegung.

Auch ein fehlender Auftrag im System beweist für sich nicht, dass niemand Kontakt zum Betrieb hatte.

Nur den belegten Punkt korrigieren

Fiktives Beispiel: Eine Rezension lautet sinngemäß: „An diesem Standort gibt es grundsätzlich keine Abholung. Bei meinem Besuch konnte ich meine Ware nicht abholen.“ Wenn Unterlagen ein reguläres Abholangebot für den fraglichen Zeitraum belegen, lässt sich die pauschale Aussage zum Angebot korrigieren. Warum die Abholung bei diesem Besuch scheiterte, bleibt offen.

Eine Antwort könnte lauten: „An diesem Standort bieten wir grundsätzlich Abholung an. Dass sie bei Ihrem Besuch nicht möglich war, möchten wir prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns über unseren Kundenservice.“ Dieser fiktive Entwurf passt nur, wenn das Angebot belegt ist und der genannte Kontaktweg tatsächlich betreut wird.

Ist nur ein Teil der Angabe falsch, korrigieren Sie nur diesen Teil. Die Korrektur des eigenen Profileintrags ist nicht Teil dieser Antwort; dafür gilt ein eigener Ablauf.

Den veröffentlichten Text kontrollieren

Prüfen Sie vor dem Absenden jede Tatsachenaussage und ihren zeitlichen Bezug. Ergänzen Sie keine privaten Bestell-, Termin- oder Kontaktdaten; geben Sie private Daten des Rezensenten nicht weiter.

Ändert die Person ihre Rezension später, prüfen Sie, ob die Korrektur noch passt. Kontrollieren Sie dabei, ob Ihre Antwort den belegten Punkt und den zeitlichen Bezug weiterhin richtig wiedergibt.

Für das Melden unangemessener Rezensionen und für rechtliche Fragen gelten eigene Prüfwege.

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