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Teil von Reputation und Medienanfragen

Korrekturen bei nachweislichen Fehlern anregen

Eine falsche Tatsachenangabe im Medienbeitrag genau bezeichnen, belegen und die sichtbare Korrektur anschließend prüfen.

Weist ein Medienbeitrag eine überprüfbar falsche Tatsache auf, teilen Sie der Redaktion die genaue Stelle, den Beleg und den korrekten Sachverhalt mit. Beschränken Sie sich auf den belegten Fehler. Eine abweichende Bewertung ist keine Falschangabe.

Die beanstandete Fassung festhalten

Die beanstandete Fassung festhalten

Notieren Sie Medium, Überschrift, Datum, Fundstelle, den beanstandeten Satz und den Zeitpunkt Ihrer Sichtung. Bei Online-Beiträgen kann der Text nachträglich geändert werden. Prüfen Sie, ob der Fehler im Artikel, in der Überschrift, in einer Bildunterschrift oder an mehreren Stellen auftritt.

Enthält ein Satz mehrere Behauptungen, trennen Sie sie. Klären Sie: Welche Angabe ist falsch, für welchen Ort und Zeitraum? Welcher Beleg belegt den Widerspruch? Ein aktueller Zustand widerlegt nicht automatisch eine Aussage über einen früheren Vorgang.

Die Korrektur konkret erbitten

Die Korrektur konkret erbitten

Eine knappe Nachricht enthält Fundstelle, beanstandeten Wortlaut, belegten richtigen Sachverhalt und einen Kontakt für Rückfragen. Senden Sie nur Unterlagen, deren Weitergabe für diesen Zweck geprüft ist. Persönliche Angaben Dritter gehören nicht beiläufig in Anhänge.

Beispiel: Ein Bericht ordnet einen Vorfall Filiale A zu, doch zeitnahe Unterlagen belegen Filiale B. Die Anfrage nennt den Ortsfehler, die Belege und die korrekte Angabe. Aus dem Fehler ist keine Absicht ableitbar. Eine frühere Anfrage oder Unternehmensmitteilung allein ist kein unabhängiger Nachweis.

Bitten Sie um eine für Leser nachvollziehbare Korrektur. Regen Sie an, bei Online-Veröffentlichungen die Richtigstellung mit dem Originalbeitrag zu verknüpfen und Änderungen kenntlich zu machen.

Das sichtbare Ergebnis kontrollieren

Das sichtbare Ergebnis kontrollieren

Notieren Sie Versanddatum, Empfänger und übermittelte Belege. Prüfen Sie später den Beitrag: Wurde die belegte Stelle korrigiert? Ist die Falschangabe für Leser erkennbar berichtigt? Bleibt der Fehler stehen, fragen Sie sachlich nach der Begründung.

Der Deutsche Presserat ist zuständig für Beschwerden über journalistisch-redaktionelle Inhalte von Print- und Onlinemedien (außer Rundfunk). Die aktuelle Beschwerdeordnung enthält formale Anforderungen und Fristen; prüfen Sie sie vor einer Beschwerde. Rechtliche Ansprüche erfordern separate fachliche Prüfung. Halten Sie auch fest, ob Ihre eigene frühere Auskunft aufgrund neuer Erkenntnisse berichtigt werden muss.

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