Close-up of stacked newspapers on a table, representing media and journalism.
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Recht & Vorfälle

Reputation und Medienanfragen

Medienanfragen erfassen, Aussagen prüfen, Stellungnahmen freigeben und nachweisliche Fehler in Berichten gezielt zur Korrektur vorlegen.

Bei einer Medienanfrage sollte das Unternehmen zuerst Fragen, Frist und gesicherten Sachstand klären. Die Stellungnahme beantwortet, was sich belegen lässt, und benennt, was offen ist. Enthält ein späterer Bericht einen nachweislichen Fehler, ist die Korrekturanfrage ein eigener Schritt.

Die Anfrage aufnehmen

Erfassen Sie Medium, Kontaktperson, Wortlaut der Fragen und erwarteten Antwortzeitpunkt. Bei unklarem Vorwurf bitten Sie um die konkrete Aussage, den betroffenen Zeitraum und den Ort. Die Rückfrage hilft bei der Prüfung; einen Anspruch auf Weisung oder Kontrolle über die spätere redaktionelle Darstellung begründet sie nicht.

Benennen Sie eine Person für den Austausch mit der Redaktion. Sie holt Auskünfte bei den zuständigen Teams ein und führt die Antwortfassung zusammen. Bei kurzer Frist klären Sie, welche Fragen bis dahin verlässlich beantwortet werden können. Ein Zwischenstand muss als solcher erkennbar sein.

Gesichertes und Offenes trennen

Notieren Sie zu jeder Frage, was bekannt ist, worauf die Aussage beruht und was noch geprüft werden muss. Achten Sie auf Ort und Zeitraum: Eine heutige Regel belegt nicht automatisch, wie ein früherer Einzelfall ablief. Widersprechen sich Unterlagen oder Auskünfte, bleibt der Punkt offen, bis der Widerspruch geklärt ist.

Der Pressekodex konkretisiert die Berufsethik der Presse durch publizistische Grundsätze. Für das angefragte Unternehmen zählt, der Redaktion zutreffende Informationen zu geben und die Grenzen des eigenen Wissens deutlich zu machen. Eine plausible Erklärung für einen Vorfall wird ohne Prüfung nicht zur Tatsache.

Den Pressekodex einordnen

Der Pressekodex wurde vom Deutschen Presserat gemeinsam mit den Presseverbänden beschlossen; die vorliegende Fassung datiert vom 19. März 2025. Wer sich zu seiner Einhaltung verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für redaktionelle Beiträge.

Diese Verantwortung gilt laut Pressekodex unabhängig davon, wie ein redaktioneller Beitrag erstellt wurde, also auch für künstlich generierte Inhalte. Für die Prüfung eines veröffentlichten Beitrags bleibt entscheidend, welche konkrete Tatsachenangabe beanstandet wird und welcher Beleg den Fehler nachweist.

Die Präambel des Pressekodex hält zugleich fest, dass Pressefreiheit die Unabhängigkeit sowie die Freiheit der Information, Meinungsäußerung und Kritik einschließt. Eine Unternehmensstellungnahme liefert der Redaktion Informationen, ersetzt aber nicht deren eigene journalistische Verantwortung.

Die Stellungnahme freigeben und versenden

Beantworten Sie zuerst den überprüften Kern der Anfrage. Benennen Sie einen offenen Teil konkret, statt eine Ursache, ein Motiv oder eine Entlastung zu vermuten. „Wir prüfen derzeit, weshalb die angekündigte Abholung vor Ort nicht möglich war“ passt nur, wenn diese Prüfung tatsächlich läuft.

Vor dem Versand gleichen fachlich Zuständige die Tatsachenaussagen mit dem Prüfstand ab. Prüfen Sie außerdem, ob die Antwort oder ihre Anhänge personenbezogene Angaben enthalten, die für die Auskunft nicht nötig sind.

Die DSGVO-Grundsätze umfassen bei personenbezogenen Daten unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Ob ein bestimmtes Dokument weitergegeben werden darf, ist gesondert zu prüfen.

Halten Sie fest, welche Fassung wann an wen ging. Wenn später gesicherte Informationen hinzukommen, kennzeichnen Sie die Ergänzung, damit die Stände unterscheidbar bleiben.

Enthalten Prüfnotizen oder Antwortunterlagen personenbezogene Daten, gelten weitere DSGVO-Grundsätze: Die Daten müssen korrekt und aktuell sein und dürfen nicht länger als für den jeweiligen Zweck erforderlich gespeichert werden. Die Europäische Kommission nennt außerdem Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz als Grundsätze der Verarbeitung.

Die DSGVO verlangt zudem, dass ein Unternehmen die Einhaltung der Grundsätze verantwortet und sie bei Bedarf nachweisen kann. Das betrifft personenbezogene Daten; es ist kein allgemeines Gebot, jede interne Notiz zur Medienanfrage aufzubewahren.

Vorteile und Risiken bei der Veröffentlichung von Stellungnahmen

Vorteil: Transparenz und Glaubwürdigkeit
Zeigt, dass das Unternehmen reagiert und informiert ist
Risiko: Irreführende Vermutungen
Wenn nicht geprüfte Gründe oder Motive genannt werden
Vorteil: DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang übermitteln
Risiko: Verletzung der Pressefreiheit
Wenn Unternehmen versucht, redaktionelle Inhalte zu kontrollieren

DSGVO-Grundsätze bei der Bearbeitung von Medienanfragen

Zweckbindung
Daten nur für die Anfrage verarbeiten
Datenminimierung
Nur notwendige Informationen weitergeben
Integrität und Vertraulichkeit
Sicherstellung der Datenqualität und Schutz vor unbefugtem Zugriff
Rechtmäßigkeit & Transparenz
Verarbeitung muss berechtigt und klar kommuniziert sein

Den erschienenen Beitrag prüfen

Prüfen Sie nach Veröffentlichung die Tatsachenangaben über Ihr Unternehmen. Unterscheiden Sie eine belegbar falsche Angabe von einer offenen Frage oder einer Bewertung, die Sie anders sehen.

Für einen nachweislichen Fehler nennen Sie der Redaktion die genaue Stelle, den passenden Beleg und den zutreffenden Sachverhalt. Kontrollieren Sie anschließend die sichtbare Fassung: Eine versandte Bitte belegt noch keine Korrektur.

Unterschiede zwischen belegbaren Fakten, offenen Fragen und Bewertungen

Belegbar falsche Angabe
Tatsache, die widerlegbar ist – z. B. falscher Termin oder fehlende Zustimmung
Offene Frage
Ungeklärter Sachverhalt – z. B. „Wir prüfen aktuell…“
Bewertung / Meinung
Redaktionelle Interpretation – z. B. „Das Unternehmen hat versagt“

In diesem Leitfaden

  1. Eine überprüfbare Sachlage vor einer Stellungnahme erstellenMedienfragen in prüfbare Aussagen zerlegen, Grundlagen zeitlich zuordnen und offene Punkte vor einer Stellungnahme sichtbar halten.
  2. Relevante Unterlagen für eine Anfrage sammelnPassende Dokumente, Fassungen und Zeiträume prüfen und eine mögliche Weitergabe an die Redaktion bewusst begrenzen.
  3. Unbelegte Vermutungen aus einer Antwort entfernenUrsachen, Absichten und pauschale Aussagen im Entwurf erkennen und durch belegte Angaben oder klar benannte offene Punkte ersetzen.
  4. Korrekturen bei nachweislichen Fehlern anregenEine falsche Tatsachenangabe im Medienbeitrag genau bezeichnen, belegen und die sichtbare Korrektur anschließend prüfen.

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